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   BGH, 24.09.1979 - KZR 16/78   

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https://dejure.org/1979,12081
BGH, 24.09.1979 - KZR 16/78 (https://dejure.org/1979,12081)
BGH, Entscheidung vom 24.09.1979 - KZR 16/78 (https://dejure.org/1979,12081)
BGH, Entscheidung vom 24. September 1979 - KZR 16/78 (https://dejure.org/1979,12081)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Sortimentsbedingte Abhängigkeit von einem markstarken Unternehmen - Behinderung des Geschäftsverkehrs durch eine Liefersperre - Voraussetzung für die Annahme der Gleichartigkeit eines Unternehmens - Vorliegen eines sachlich rechtfertigenden Grundes für die Verhängung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 20.11.1975 - KZR 1/75

    Verbot der unbilligen Behinderung oder der unterschiedlichen Behandlung von

    Auszug aus BGH, 24.09.1979 - KZR 16/78
    Zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß für eine starke Marktposition der Beklagten, aufgrund deren sie als Normadressat des Diskriminierungsverbots nach § 26 Abs. 2 Satz 2 GWB anzusehen ist, Art und Umfang der werbenden Selbstdarstellung der Beklagten und die durch diese Werbung und andere Umstände beeinflußte Verbrauchererwartung auch dann erheblich sein können, wenn der von der Beklagten erzielte Marktanteil absolut betrachtet, nicht außergewöhnlich hoch ist (vgl. Urteil des Senats vom 20. November 1975 - KZR 1/75 - WuW/E BGH 1391, 1393 f - Rossignol).
  • BGH, 03.03.1969 - KVR 6/68

    Diskriminierung durch Nichtzulassung zu einer Fachmesse

    Auszug aus BGH, 24.09.1979 - KZR 16/78
    Zwar ist im allgemeinen die Zugehörigkeit verschiedener Unternehmen zu einer und derselben Wirtschaftsstufe eine Voraussetzung dafür, sie als gleichartig im Sinne des § 26 Abs. 2 GWB anzusehen (vgl. BGHZ 52, 65, 69 [BGH 03.03.1969 - KVR 6/68] - Sportartikelmesse; Urteil des Senats vom 10. Oktober 1978 - KZR 10/77 - GRUR 1979, 177, 178 - Zeitschriften-Grossisten).
  • BGH, 17.01.1979 - KZR 1/78

    Betrieb von Selbstbedienungsverbrauchermärkten mit Abteilungen für

    Auszug aus BGH, 24.09.1979 - KZR 16/78
    Mit Recht hat das Berufungsgericht auch in seine Betrachtung einbezogen, daß die Klägerin nicht nur von der Beklagten, sondern auch von anderen namhaften Herstellern von Modellbauartikeln, deren Markenwaren möglicherweise geeignet wären, die zur Wettbewerbsfähigkeit der Klägerin erforderliche Sortimentsbreite herzustellen, nicht beliefert wird (Urteil des Senats vom 17. Januar 1979 - KZR 1/78 - WRP 1979, 445, 447 - Fernsehgeräte).
  • BGH, 30.09.1971 - KZR 12/70

    Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot durch eine Fluggesellschaft -

    Auszug aus BGH, 24.09.1979 - KZR 16/78
    Die Frage, ob die Beklagte für die Verweigerung der Belieferung der Klägerin einen rechtfertigenden Grund hat, steht, wovon das Berufungsgericht zutreffend ausgeht, zur Behauptungs- und Beweislast der Beklagten (vgl. Urteil des Senats vom 30. September 1971 - KZR 12/70 - NJW 1972, 486, 487 - IATA).
  • BGH, 08.05.1979 - KZR 13/78

    Klage auf Wiederbelieferung mit Ware gegen den Produzenten - Verweigerung der

    Auszug aus BGH, 24.09.1979 - KZR 16/78
    Die nähere Differenzierung, die durch die Interessenlage im Einzelfall geboten ist, erfolgt demgegenüber bei der Prüfung der Frage, ob der Beklagten für die Liefersperre ein sachlich rechtfertigender Grund zur Seite steht (Urteil des Senats vom 8. Mai 1979 - KZR 13/78 - WuW/E BGH 1587 - Modellbauartikel).
  • BGH, 10.10.1978 - KZR 10/77

    Preisbindung von Verlagserzeugnissen in allen Handelsstufen -

    Auszug aus BGH, 24.09.1979 - KZR 16/78
    Zwar ist im allgemeinen die Zugehörigkeit verschiedener Unternehmen zu einer und derselben Wirtschaftsstufe eine Voraussetzung dafür, sie als gleichartig im Sinne des § 26 Abs. 2 GWB anzusehen (vgl. BGHZ 52, 65, 69 [BGH 03.03.1969 - KVR 6/68] - Sportartikelmesse; Urteil des Senats vom 10. Oktober 1978 - KZR 10/77 - GRUR 1979, 177, 178 - Zeitschriften-Grossisten).
  • BGH, 18.09.1978 - KZR 17/77

    Anspruch auf Belieferung mit Fassbier - Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot

    Auszug aus BGH, 24.09.1979 - KZR 16/78
    Zu dieser Gleichheit der allgemeinen Grundfunktion müssen jedoch die Gleichartigkeit der Tätigkeit und der wirtschaftlichen Funktion der verschiedenen Unternehmen im Hinblick auf diese übereinstimmende Aufgabenstellung hinzutreten; es dürfen sich keine Verschiedenheiten ergeben, die sich auf den Vertrieb der Ware wesentlich auswirken (Urteil des Senats vom 18. September 1978 - KZR 17/77 - NJW 1979, 107, 108 = GRUR 1979, 69, 70 - Faßbierpflegekette).
  • BGH, 22.09.1981 - KVR 8/80

    Bezugsbindung für Kfz-Ersatzteile

    Damit übersieht die Rechtsbeschwerde, daß das Tatbestandsmerkmal der Gleichartigkeit in § 26 Abs. 2 Satz 1 GWB nur eine verhältnismäßig grobe Sichtung bezweckt, während die nähere Differenzierung für den Einzelfall der danach noch notwendigen umfassenden Interessenabwägung zur Frage der "Unbilligkeit" der Behinderung vorbehalten bleibt (vgl. Senatsurteile vom 24. September 1979 - KZR 20/78 - WuW/E BGH 1629, 1631 "Modellbauartikel II" und KZR 16/78 - WuW/E BGH 1671, 1672 "robbe-Modellsport").
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